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Stadtwerke Kunden sparen doppelt Steuern

(vom 28.07.2017)

Die Stadtwerke Quickborn und ihr Tochterunternehmen tel.quick reichen die von der Bundesregierung beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer an alle Kunden und Geschäftspartner weiter. Dies gilt sowohl für neue als auch bestehende Produktverträge.

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 16 statt 19 Prozent. Noch besser wird es für Kunden der Stadtwerke Quickborn – sie profitieren davon nicht nur die sechs Monate, sondern rückwirkend das ganze Jahr über.
Voraussetzung ist, dass sie auch am Stichtag 1. Juli 2020 Stadtwerke-Kunde waren.

Wer dies ausschließlich bis zum 30. Juni war, bekommt den bis dahin ermittelten Energieverbrauch mit 19 Prozent berechnet. Beim Wasser gelten aktuell ermäßigt 5 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer. Unsere treuen Kunden, die Strom, Gas, Wasser und Fernwärme beziehen, profitieren also das ganze Jahr 2020 vom gesunkenen Steuersatz“, erläutert Dr. Panagiotis Memetzidis, Geschäftsführer der Stadtwerke Quickborn. Die Kunden müssen sich um nichts kümmern, auch der Monatsabschlag bleibt wie vereinbart.

Die Mehrwertsteuersenkung wird in der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Bei der monatlichen Rechnung der Stadtwerke-Tochter tel.quick wird die geringere Mehrwertsteuer seit dem 1. Juli ausgewiesen.

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