Frau trinkt aus einer Flasche

Die häufigsten Kundenfragen  

Die häufigsten Kundenfragen Antworten
1 Wann kommt die Jahresverbrauchsabrechnung? Mit der Jahresverbrauchsabrechnung beginnen die Stadtwerke Quickborn Anfang Januar, sodass Mitte/Ende Januar ein Großteil der Rechnungen an die Kunden versandt werden.
2 Wie hoch ist mein Vorjahresverbrauch? Bitte schauen Sie in die Rechnungserklärung. Nach jeder Verbrauchsartenabrechnung wird sowohl der Gesamtjahresverbrauch als auch der Vorjahresverbrauch ausgewiesen. 
3 Warum entsteht eine Nachzahlung? Eine Nachzahlung kann entstehen: 1. wenn nicht alle Abschläge vollständig gezahlt wurden oder 2. wenn Verbräuche im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind und damit die berechneten und in Rechnung gestellten Abschläge zu niedrig angesetzt sind.
4 Wo stehen die neuen Abschläge? Die neuen Abschläge finden Sie auf der ersten Seite der Rechnung im unteren Bereich der Rechnungserklärung.
5 Warum werden die Abschläge erhöht obwohl ich ein Guthaben habe? Bitte nehmen Sie unter Angabe Ihrer Kundennummer und ggf. Telefonnummer für eine Rückrufmöglichkeit Kontakt mit uns auf.
6 Warum reduzieren sich die monatlichen Abschläge, obwohl ich nachzahlen muss? Die Abschläge berechnen sich auf Basis des Vorjahresverbrauches, bewertet mit den aktuellen Preisen. Bei einer Preissenkung reduzieren sich bei gleichbleibendem Verbrauch die Teilbeträge. Liegt dieser Fall nicht vor, nehmen Sie bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer und ggf. Telefonnummer für eine Rückrufmöglichkeit Kontakt mit uns auf.
7 Wann erfolgt die Auszahlung eines Guthabens? Auf der ersten Seite der Rechnung weisen wir Ihnen Ihr Guthaben aus. Darunter finden Sie das Fälligkeitsdatum. Mit einer Fristigkeit von 14 Tagen wird dieser Betrag ausgezahlt. Voraussetzung für eine Überweisung ist das Vorliegen einer Bankverbindung (siehe Rechnungserklärung). Ein SEPA-Lastschriftverfahren oder ein Überweisungsauftrag kann nur schriftlich erfolgen. Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat senden wir Ihnen gerne zu. Sie erhalten diese auch in unserem Online-Kunden-Portal.
8 Wann ist die Rechnung fällig/wird abgebucht? Auf der ersten Seite der Rechnung weisen wir Ihnen Ihren Rechnungsbetrag aus. Darunter finden Sie das Fälligkeitsdatum. Mit einer Fristigkeit von 14 Tagen muss dieser Betrag ausgeglichen werden. Voraussetzung für einen Einzug des Betrages ist das Vorliegen einer Bankverbindung (siehe Rechnungserklärung). Ein SEPA-Lastschriftverfahren kann nur schriftlich erfolgen. Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat senden wir Ihnen gerne zu. Sie erhalten diese auch in unserem Online-Kunden-Portal
9 Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren? Ratenvereinbarungen sind grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Bitte teilen Sie uns mit, wann die Vereinbarung beginnen soll und wie viele Teilzahlungen (Anzahl der Raten) Sie benötigen.
10 Kann ich meine Abschläge erhöhen? Sie können Ihre Abschläge jederzeit erhöhen. Geben Sie einfach und unkompliziert die gewünschte Höhe über unser Online-Kunden-Protal ein. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail oder Brief.
11 Kann ich die Abschläge senken? Eine Senkung der Abschläge kann nur erfolgen, wenn ein belegbarer Grund vorliegt (z.B. ein Verbrauchsrückgang, der aufgrund einer Zwischenablesung deutlich wird). Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
12 Ich bin ausgezogen, warum erhalte ich dennoch eine Jahresabrechnung? Aus-/Umzüge können nur erfasst werden, wenn uns eine Mitteilung über den Aus-/Umzug und alle Zählerstände zum Auszugsdatum vorliegen. Haben Sie uns (oder Ihr Vermieter/Verwaltung) diese Informationen (z.B. ein Übergabeprotokoll) zugesandt? Wenn der Aus-/Umzug erst Anfang diesen Jahres erfolgte, wird für das vergangene Jahr eine Jahresrechnung erstellt. Für dieses Jahr erhalten Sie eine Schlussrechnung.
13 Wie kann ich meine Kundendaten (z.B. Rechnungsanschrift) ändern ? Diese Änderungen benötigen wir von Ihnen schriftlich, per Mail, Fax oder Post. Die Rechnungsanschrift können Sie auch über unser Online-Kunden-Protal anpassen. 
14 Wie kann ich meine Bankverbindung ändern? Jede Änderung der Bankverbindung (SEPA oder Guthabenüberweisung etc.:) benötigen wir schriftlich. Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat senden wir Ihnen gerne zu. Sie erhalten diese auch in unserem Online-Kunden-Portal.
15 Warum wurde der Zählerstand hochgerechnet? Die Stadtwerke Quickborn rechnen zum Stichtag 31.12. ab. Der Zeitraum von der "echten" Ablesung (z.B. 04.12.2020) bis zum Stichtag 31.12.2020 wird rechnerisch ermittelt und als gesonderte Zeile in der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen.
16 Warum erfolgt die Abbuchung der Abschläge immer zum 01. des Monats? Zur gleichmäßigen Verteilung Ihrer Verbrauchskosten erheben wir 12 Abschläge pro Jahr. Aufgrund der im Januar stattfindenden Jahresverbrauchsabrechnung beginnen wir mit der Erhebung der Teilbeträge Mitte Februar und dann jeweils zum 1. eines Monats. Den letzen Teilbetrag (=12 Abschlag) erheben wir Ende Dezember.
17 Warum werden im Dezember zwei Abschläge erhoben? Zur gleichmäßigen Verteilung Ihrer Verbrauchskosten erheben wir 12 Abschläge pro Jahr. Aufgrund der im Januar stattfindenden Jahresverbrauchsabrechnung beginnen wir mit der Erhebung der Teilbeträge Mitte Februar und dann jeweils zum 1. eines Monats. Den letzen Teilbetrag (=12 Abschlag) erheben wir Ende Dezember.
18 Wo finde ich die Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz? Diese Informationen finden Sie ab Seite 2. Die Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz finden Sie nach der Aufschlüsselung Ihrer Gas- bzw. Wärmeabrechnung.

Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?

Quentchen