Fragen zur Herstellung des Netzanschlusses
Herstellung des Netzanschlusses
Die Herstellung der Netzanschlüsse erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern. Die Bauarbeiten werden erst ausgeführt, wenn die Vorauszahlung (30 % des Grundbetrages für das jeweilige Gewerk + MwSt.) eingegangen ist und die unterzeichneten Auftragsunterlagen bei den Stadtwerken vorliegen. Die endgültige Abrechnung erhalten Sie nach Herstellung des Hausanschlusses.
Die Inbetriebnahme erfolgt, wenn Ihr Installationsunternehmen die Anlage als „nach den technischen Vorschriften fertig" meldet und einen Termin zum Einbau der Messeinrichtungen vereinbart.
Da sich bei jedem Bauvorhaben aber auch ganz spezielle Fragen stellen, erhebt die nachfolgende Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch einen ersten Einstieg in die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen.
Downloads
Hausanschluss Allgemein
Hausanschluss Allgemein
- Leitungsführung Graben Haus
- Merkblatt Kabel und Leitungen
- Graben für Hausanschlüsse
- Informationen zu den technischen Anschlussbedingungen Mehrsparten-Hauseinführungen
Ansprechpartner
Kurt Moldenhauer und sein Team von den Stadtwerken Quickborn sind für Sie da:
in unserem Kundenzentrum in Quickborn in der Pinneberger Str.2
oder unter
Tel.: 04106-616 600
E-Mail: netzanschluss@stadtwerke-quickborn.de